| 
									 Weblink								https://www.bmdw.gv.at/Themen/Lehre-und-Berufsausbildung/Ingenieurwesen.html				
									 www.bmdw.gv.at / Der Ingenieurtitel( ehemals: https://www.bmdw.gv.at/Berufsausbildung/Ingenieurwesen/Seiten/default.aspx ) Die Standesbezeichnung "Ingenieur" bzw. "Ingenieurin" wird in Österreichauf Grund des Ingenieurgesetzes (IngG) 2006, BGBl. I Nr. 120/2006 i.d.F. BGBl. I Nr. 129/2013, verliehen.
 Mit 1. Mai 2017 ist das neue Ingenieurgesetz (pdf: IngG 2017, RIS: IngG 2017) in Kraft getreten. Mit den neuen Bestimmungen wurde die Verleihung der bisherigen Standesbezeichnung auf neue Beine gestellt: Die bisherigen Grundvoraussetzungen - HTL Matura oder vergleichbare Qualifikation und drei Jahre bzw. sechs Jahre aufbauende fachbezogene Praxis - bleiben gleich. { zuletzt geprüft am 18.12.2019 * Disclaimer - Rechtliche Hinweise } 
 
 |